Branche: Immobilienwirtschaft
Sicherheitsdienst für die Immobilienwirtschaft
Hauschildt & Blunck ist seit 1992 Sicherheitspartner der Immobilienwirtschaft: Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Bestandshalter erhalten Objektbewachung, Kontrollgänge, Leerstandssicherung und Schließdienste aus einer Hand. Das inhabergeführte, nach DIN 77200 und DIN EN ISO 9001 zertifizierte Unternehmen arbeitet an sechs Standorten und steuert alle Einsätze über die 24/7-Notruf- und Serviceleitstelle.

Wer Immobilien verwaltet, verwaltet Verantwortung: gegenüber Eigentümern, die Werterhalt erwarten, gegenüber Mietern, die sich sicher fühlen wollen, und gegenüber Versicherern, die Auflagen formulieren. Zwischen diesen Erwartungen entstehen sehr konkrete Aufgaben — die aufgebrochene Tiefgaragentür, der Trinkertreff im Hauseingang, das leergezogene Objekt, das über Monate niemand betritt.
Für Verwaltungen und Bestandshalter sind wir dabei bewusst mehr Dienstleister als Wachmann: Wir liefern nicht nur Präsenz, sondern verwertbare Berichte, feste Ansprechpartner und Leistungen, die sich sauber auf Objekte und Kostenstellen umlegen lassen. Das macht Sicherheit auch dort finanzierbar, wo kein Konzernbudget dahintersteht, sondern eine Eigentümergemeinschaft.
Objektbewachung für Büro- und Wohnimmobilien
Büroimmobilien sichern wir dort, wo es zählt: an Zugängen und in Zeiten ohne Betrieb. Je nach Objekt reicht das vom besetzten Empfang über abendliche Verschlusskontrollen bis zur Nachtwache in Häusern mit sensiblen Mietern. In Wohnimmobilien und Quartieren ist die Aufgabe eine andere — hier geht es meist nicht um Einbruchserien, sondern um Ruhestörungen, Vandalismus, unbefugtes Übernachten in Treppenhäusern und das Sicherheitsgefühl der Bewohner.
Diese Einsätze verlangen Fingerspitzengefühl. Unsere Mitarbeiter üben das Hausrecht im Namen des Eigentümers aus, aber sie tun es deeskalierend: ansprechen, erklären, Platzverweis erst, wenn Gespräche nicht reichen — und Polizei nur, wenn es die Lage erfordert. Bewohner sollen die Sicherheitskraft als Ansprechpartner erleben, nicht als Ordnungsmacht. Genau diese Balance entscheidet darüber, ob ein Bewachungskonzept in einer Wohnanlage akzeptiert wird oder Konflikte erst erzeugt.

Kontrollgänge in Quartieren, Tiefgaragen und Außenanlagen
Die meisten Immobilien brauchen keine dauerhafte Wache — sie brauchen regelmäßige, unberechenbare Kontrolle. Unser Kontrolldienst begeht Treppenhäuser, Keller, Tiefgaragen, Höfe und Spielplätze zu wechselnden Zeiten, prüft Beleuchtung, Brandschutztüren und Verschlusszustände und spricht Personen an, die sich unberechtigt im Objekt aufhalten. Tiefgaragen sind dabei ein Schwerpunkt: Sie sind der Ort, an dem sich Bewohner am unsichersten fühlen, und zugleich das häufigste Ziel von Aufbrüchen.
Jeder Kontrollgang wird elektronisch an Kontrollpunkten quittiert und im Bericht festgehalten — mit Foto, wenn etwas vorgefunden wird. Für einen Wohnungsbestand in einem Hannoveraner Stadtquartier haben wir so die wiederkehrenden Vandalismusschäden in den Kellergeschossen deutlich reduziert: nicht durch Dauerpräsenz, sondern durch dichte, unregelmäßige Begehungen in den Abendstunden und konsequente Anzeigen bei Sachbeschädigung.

Leerstandsbewachung: leere Objekte sind keine sicheren Objekte
Leerstand zieht Probleme an — Einbruch, Metalldiebstahl, illegale Entsorgung, unbefugte Nutzung bis hin zur Besetzung. Dazu kommt der stille Schaden: Ein unbemerkter Wasserrohrbruch oder Frostschaden kann in einem unbeheizten Gebäude teurer werden als jeder Einbruch, und viele Gebäudeversicherer knüpfen den Schutz leerstehender Objekte ausdrücklich an regelmäßige, nachweisbare Kontrollen.
Unsere Leerstandsbewachung liefert genau diesen Nachweis: dokumentierte Innen- und Außenbegehungen in vereinbarter Frequenz, Kontrolle auf Aufbruchspuren, Feuchtigkeit, Frost- und Sturmschäden, Verschluss aller Zugänge — auf Wunsch ergänzt um provisorische Alarmtechnik, die wir auf unsere Leitstelle aufschalten. Zwischen Auszug des letzten Mieters und Sanierungsbeginn, während einer Verkaufsphase oder in der Insolvenz eines Mieters: Sie erhalten ein Objekt zurück, dessen Zustand lückenlos belegt ist.
Geht der Leerstand in eine Sanierung über, wächst der Auftrag einfach mit: Aus der Objektkontrolle wird eine Baustellenbewachung mit Material- und Geräteschutz, aus der provisorischen Technik eine Videoüberwachung der Baustelleneinrichtung. Verwaltung und Eigentümer behalten dabei denselben Ansprechpartner und dasselbe Berichtsformat über alle Phasen hinweg.
- Innen- und Außenbegehungen in vereinbarter Frequenz mit Fotoprotokoll
- Kontrolle auf Einbruch-, Feuchte-, Frost- und Sturmschäden
- Verschluss- und Zutrittskontrolle aller Zugänge und Kellerbereiche
- Temporäre Alarm- und Meldetechnik mit Aufschaltung auf die Leitstelle
- Versicherungskonforme Dokumentation als Nachweis der Obliegenheiten

Schließdienste, Alarmaufschaltung und Berichtswesen für die Verwaltung
Für viele Bestände ist die wirtschaftlichste Lösung eine Kombination: Ein Schließdienst öffnet und verschließt das Objekt zu festen Zeiten, prüft dabei Haupt- und Nebeneingänge, Schranken und Tore — und außerhalb dieser Zeiten überwacht die aufgeschaltete Alarmanlage das Gebäude, mit unserer Leitstelle als ständigem Empfänger. Löst ein Melder aus, bewertet die Leitstelle die Meldung und schickt eine Interventionskraft mit Objektschlüssel; als VdS-anerkannte Interventionsstelle arbeiten wir dabei nach verbindlichen Reaktionszeiten. So entsteht ein Schutzniveau nahe der Dauerbewachung — zu einem Bruchteil der Kosten.
Das Berichtswesen richten wir an der Arbeitsweise von Verwaltungen aus: je Objekt ein sauberer Vorgang mit Datum, Uhrzeit, Feststellung und Foto, monatlich zusammengefasst und auf Wunsch je Liegenschaft getrennt — als Anlage für die Eigentümerversammlung ebenso verwendbar wie als Beleg gegenüber dem Versicherer. Schlüssel verwalten wir dokumentiert mit Quittungspflicht, damit jederzeit nachvollziehbar bleibt, wer wann Zugriff hatte. Meldungen mit Handlungsbedarf — der aufgebrochene Kellerverschlag, die defekte Schließanlage — erreichen Ihre Objektbetreuer nicht erst mit dem Monatsbericht, sondern noch am selben Tag über den vereinbarten Meldeweg.

Immobilienwirtschaft: unsere regionalen Schwerpunkte
Betreut wird Ihr Objekt immer von der Niederlassung, die am nächsten liegt — mit fester Einsatzleitung vor Ort und Anbindung an unsere 24/7-Leitstelle.
FAQ
Häufige Fragen: Sicherheitsdienst für die Immobilienwirtschaft
Was kostet ein Sicherheitsdienst für eine Eigentümergemeinschaft?
Ehrliche Antwort: Eine Dauerwache ist für die meisten WEGs unverhältnismäßig — qualifizierte Kräfte kosten 2026 etwa 28 bis 42 Euro netto pro Stunde. Realistisch und bewährt sind Kontrollgänge zu wechselnden Zeiten für etwa 15 bis 35 Euro je Begehung, mit Monatspauschalen ab etwa 150 bis 400 Euro je nach Frequenz, sowie die Alarmaufschaltung auf unsere Leitstelle ab etwa 30 bis 80 Euro monatlich. Wir erstellen der Verwaltung ein Angebot, das sich transparent auf die Einheiten umlegen lässt.
Wer beauftragt Sie — die Verwaltung oder die Eigentümer?
In der Regel die Hausverwaltung: Sie schließt den Vertrag im Namen der Eigentümergemeinschaft oder des Eigentümers, meist auf Grundlage eines Beschlusses der Eigentümerversammlung. Wir unterstützen diesen Weg mit versammlungstauglichen Unterlagen — Leistungsbeschreibung, Preisblatt und Referenzen — und stimmen Laufzeiten sowie Kündigungsfristen auf den Wirtschaftsplan ab. Bei gewerblichen Bestandshaltern schließen wir Rahmenverträge über mehrere Objekte mit einheitlichem Berichtswesen.
Wie schnell können Sie ein leerstehendes Objekt übernehmen?
Bei akutem Anlass — nach einem Einbruch, bei drohender Besetzung oder auf Verlangen des Versicherers — beginnen wir über unsere 24/7-Leitstelle in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden mit ersten Kontrollen oder einer Interimsbewachung. Für den Regelbetrieb folgt dann eine Begehung mit Ihrer Verwaltung, aus der Kontrollfrequenz, Meldewege und gegebenenfalls temporäre Alarmtechnik festgelegt werden.
Dürfen Ihre Mitarbeiter gegenüber Bewohnern und Besuchern das Hausrecht durchsetzen?
Ja, im übertragenen Rahmen: Als Beauftragte des Eigentümers beziehungsweise der Verwaltung dürfen unsere Kräfte Personen ansprechen, des Ortes verweisen und bei Straftaten die Polizei hinzuziehen. Wichtiger als die Rechtslage ist die Praxis — wir setzen in Wohnobjekten gezielt Mitarbeiter ein, die deeskalierend arbeiten und dokumentieren jeden Vorfall schriftlich, damit die Verwaltung gegenüber Eigentümern und Mietern auskunftsfähig ist.
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Der erste Schritt ist ein Gespräch.
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Christopher Runde
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